Praxis für Physiotherapie und Osteopathie

Birgit Maria Sommeregger, MSc D.O. & Team

ORGANISATION

Organisatorischer Verlauf

Ärztliche Verordnung

Zum ersten Termin bringen Sie bitte eine ärztliche Zuweisung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt für Physiotherapie oder Osteopathie mit.

Terminvereinbarung

Jeder Termin wird mit dem zuständigen Therapeuten persönlich vereinbart. Falls Sie Ihren Behandlungstermin nicht einhalten können, bitten wir Sie rechtzeitig (24h vorher), bei Ihrem zuständigen Therapeuten um eine Terminabsage. Andernfalls müssen wir die versäumte Behandlung in Rechnung stellen!

Kostenrückerstattung

Wir sind eine Wahlpraxis und haben daher keine Direktverrechnung mit der Krankenkasse. Nach physiotherapeutischen Behandlungen könne Sie die Honorarnote bei Ihrem Kranken-Versicherungsträger einreichen und bekommen je nach Behandlungsart und Behandlungsdauer den Kassentarif rückerstattet. Die Kosten von osteopathischen Behandlungen werden zum Teil von privaten Krankenversicherungsträgern rückerstattet. Bei den gesetzlichen Krankenkassen übernimmt im Moment nur die SVS einen geringen Anteil der Kosten.